Statements zum Cannabisverbot
Dr. Gebhard Heinzle
Das strafrechtliche Cannabisverbot wird von vielen Menschen als Irrweg angesehen. Ein renommierter Strafrechtsprofessor spricht von modernem Hexenwahn. Solange es aber in Österreich Gesetz ist, müssen die Strafbehörden dieses anwenden. Jeder Betroffene kann sich effizient gegen das als widersinnig empfundene Gesetz wehren. Er muss auf seine Grundrechte pochen. Niemand ist verpflichtet, gegen sich selbst auszusagen, und keinem Konsumenten, der nicht selbst im (Mehr-)Kilobereich Cannabis weitergegeben hat, droht eine Verhaftung. Polizeiverhöre ohne Haftbefehl sind völlig freiwillig. Niemand ist verpflichtet, "zur Abklärung des Sachverhaltes" (=Ablegung eines selbstbelastenden Geständnisses) zur Polizeidienststelle zu kommen. Ab 01.01.2008 muss jeder eine – in der Regel schriftliche – Vorladung zur Anhörung bei der Polizei befolgen. Nach der Verständigung vom Termin ist eine Beratung zu empfehlen. Nur zB bei Betreten auf frischer Tat oder Haftbefehl (Gericht oder Staatsanwalt) muss man sofort mitgehen. Niemand ist verpflichtet, seine Unschuld zB durch einen Urintest nachzuweisen. Konsumenten sind nicht verpflichtet, von sich ein Foto fürs Verbrecheralbum (erkennungsdienstliche Datei) machen zu lassen. Bei Kontakt mit der Polizei kann jeder auf die Einhaltung seiner Rechte bestehen. Jeder hat das Recht, einen Rechtsanwalt anzurufen und beizuziehen. Jeder sollte sich zeitgerecht überlegen, wie er reagiert, wenn ihn die Polizei kontaktiert. Niemand ist verpflichtet, seine Unschuld zB durch einen Urintest nachzuweisen. Konsumenten sind nicht verpflichtet, von sich ein Foto fürs Verbrecheralbum (erkennungsdienstliche Datei) machen zu lassen. Die Schikanen der Führerscheinbehörden sind in manchen Gebieten Österreichs aufgrund zahlreicher Beschwerden zurückgedrängt worden. In anderen Gebieten wird das Führerscheinrecht immer noch rechtswidrig als vermeintliches Disziplinierungsinstrument missbraucht, wie viele aktuelle Fälle zeigen.Dr. Gebhard Heinzle, Kämpfer für die Gute Sache und Rechtsanwalt in Bregenz engagiert sich seit Jahren vermehrt im Zusammenhang mit Cannabis und Recht. Dieser Text wurde am 4.12.2007 aktualisiert.