Führerscheinunrecht bei der BH Kitzbühel

Am 24.10.2009 wird der 22-jährige B.A. (Name geändert) aus Kitzbühel von der Polizei im Zell am See mit drei Joints, 1,5 Gramm Marihuana und 3 Gramm Haschisch „gefilzt“. Er gibt zu Protokoll, vor drei Wochen das erste Mal „Suchtmittel“ konsumiert zu haben.

Am 08.01.2010 erhält er von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein eine AMTLICHE MITTEILUNG, er solle am 15.01.2010 zwecks Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen zur Amtsärztin kommen. Diesen Termin befolgt B.A. nach Rücksprache mit seinem Anwalt nicht. Jetzt geht es Schlag auf Schlag:

Am 18.01.2010 ruft die Bezirkshauptmannschaft an, B.A. solle zu einem Gespräch kommen, die BH müsse mit ihm reden. Einen konkreten Grund für das Gespräch nennt die Anrufende nicht. B.A. sagt, er kommt nicht zu einem Gespräch. Sie solle einen Bescheid schicken, wenn sie meine. Am 21.01.2010 erlässt die BH Kitzbühel eine Aufforderung gem § 24 Abs 4 FSG (amtsärztliche Untersuchung) = Bescheid, B.A. müsse sich „innerhalb von drei Wochen“ beim Amtsarzt auf die gesundheitliche Führerscheineignung untersuchen lassen. Ein Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist wird die Lenkberechtigung (=Führerschein) bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

B.A. beauftragt B.A. seinen Anwalt, ein Rechtsmittel einzubringen. Dort wird bloß geschrieben: „Die Tatsache, dass eine Polizeiinspektion eine ‚Suchtmittelanzeige’ erstattet, begründet nicht in jedem Fall Bedenken an der gesundheitlichen Lenkeignung.“ Das Argument sticht! Mit Bescheid vom 05.02.2010 erklärt die BH Kufstein das Rechtsmittel für berechtigt und die Sache für gegenstandslos.

Kommentar:

  1. Es gibt in Österreich immer noch zu viele Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Verkehrsämter) die unrechtmäßig Führerscheinuntersuchungen anordnen.
  2. Gerne werden zunächst formlose Vorladungen geschickt (zB „amtliche Mitteilung“). Bei der ersten Zuschrift der Führerscheinbehörde sofort auf legalisieren.at nachlesen und sich kompetenten Rat holen. Und nicht ohne vorherige Beratung hingehen und sich einseifen lassen.
  3. Wenn ein Bescheid zugestellt wird, sofort reagieren.
  4. Bescheide, die eine amtsärztliche Führerscheinuntersuchung anordnen, sind nie sofort wirksam, und wenn es hundert Mal drin steht: die Frist für das Erscheinen beim Amtsarzt setzt die Rechtskraft des Bescheides voraus. Solange ein Rechtsmittel anhängig ist, kann die Frist nicht laufen. Nie einen THC-positiven Harn beim Amtsarzt abgeben, sondern nötigenfalls den Termin durch Rechtsmittel hinauszögern.
  5. Bis die ungerechte Cannabisprohibition endlich beseitigt wird, kleine Brötchen backen: überall dort, wo die Behörden überreagieren, sich zur Wehr setzen. Amtsärzten, Führerscheinbehörden usw, die meinen, einen Freibrief für Willkür gegen Cannabisuser zu haben, mit rechtlichen Mitteln auf die Zehen steigen.